Dr. Peter Eckerstorfer
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Wahlarzt
Was unterscheidet einen Wahlarzt von einem Kassenarzt?Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Stellt ein Wahlarzt normale Rezepte aus? Kann er „krankschreiben“?
Was unterscheidet einen Wahlarzt von einem Kassenarzt?
- Ein Kassenarzt übernimmt mit dem Vertrag, den er von den Krankenkassen erhält, auch die Verpflichtung, die PatientInnen in seinem
Einzugsgebiet angemessen zu versorgen.
Da in der Regel die Behandlungskosten in der Ordination nach dem Stecken der e-card von der Krankenkasse übernommen werden, müssen die PatientInnen selbst nichts bezahlen. Darum ist auch der Andrang bei KassenärztInnen mitunter sehr groß, es kommt zu längeren Wartezeiten und kurzen Arztgesprächen, weil manchmal hundert PatientInnen oder mehr pro Tag behandelt werden müssen. - Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Krankenkasse und gewinnt die Freiheit, so viele PatientInnen zu behandeln, wie ihm sinnvoll erscheint. Dadurch kann er längere Gespräche anbieten und Wartezeiten der Patienten vermeiden.
- Ein Wahlarzt verrechnet seine Leistung direkt mit den PatientInnen, die wiederum einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. zurück nach oben
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Vorsorgeuntersuchungen werden von uns direkt mit den Kassen verrechnet und sind für Sie kostenlos.
- Bei anderen Untersuchungen werden 40 bis 80% des Rechnungsbetrages erstattet.
- „Kleine Kassen" (z.B. LKUF, KFL) erstatten 90% der Kassentarife, an denen ich meine Honorargestaltung orientiere.
- Für Akupunktur-Behandlungen bezahlen die einzelnen Krankenkassen recht unterschiedliche Beträge (mindestens € 12.- pro Behandlung).
- Zusatzversicherungen erstatten den Restbetrag. zurück nach oben
Wie funktioniert die Rückerstattung?
- Nach Bezahlen der Honorarnote, die Sie von uns bekommen, senden Sie diese mit der Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse, die Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überweist (in der Regel zwischen 40 und 80% des Rechnungsbetrages).
- Wenn Sie bei uns in der Ordination bar bezahlen, übernehmen wir gerne für Sie das Ansuchen um Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse. zurück nach oben
Stellt ein Wahlarzt normale Rezepte aus? Kann er „krankschreiben“?
- Mit einem von mir ausgestellten Rezept erhalten Sie in jeder Apotheke die verschriebenen Medikamente. Die Umwandlung in ein Kassenrezept erledigt als Serviceleistung jede Apotheke in Wels (und wahrscheinlich auch jede andere in Ihrer Nähe). Krankmeldung und Gesundmeldung beim Arbeitgeber und der Krankenkasse funktioniert gleich wie bei einem Vertragsarzt. zurück nach oben